Interessenvertretungen der reha gmbh

Werkstattrat

Der Werkstattrat gestaltet den Werkstattalltag aktiv mit und überwacht die Einhaltung der Gesetzte zum Schutze der Mitarbeiter nach §4 der WMVO (Werkstättenmitwirkungsverordnung). Er kann Maßnahmen beantragen, die der Werkstatt und den Werkstattbeschäftigten dienen. Er nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und wirkt auf deren Erledigung hin. Er kann auf Wunsch zu Gesprächen zwischen Werkstatt und Werkstattbeschäftigten herangezogen werden. Insbesondere werden die Interessen derjenigen, die sich im  Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich befinden, vertreten. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder ihres Geschlechts achtet der Werkstattrat auf Gleichbehandlung und Gleichstellung der in der Werkstatt beschäftigten Personen. Der Werkstattrat der reha gmbh besteht aus sieben Vertretern und wird alle vier Jahre neu gewählt.

Mitwirkung bei

  • Arbeitsergebnis und Bilanz der WfbM
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Arbeitsplatz, Arbeitskleidung und Arbeitsablauf
  • Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Neu- und Umbauten in der Werkstatt
  • Neueinstellung von Fachpersonal und Bewerbungsgesprächen

 

Mitbestimmung bei

  • Ordnung und Verhalten
  • Werkstattordnung
  • Arbeitszeit, Pausen und Fahrdienstbestimmungen
  • Arbeitsentgelt, Lohn
  • Urlaubsregelungen
  • Essen und Getränke
  • Technik und Überwachen
  • Schulungen für Werkstattbeschäftigte
  • Gestaltung der Pausen, Aufenthalts-, Duschräume und Toiletten
  • Feste und Feiern im Werkstattalltag

Jörg Denne
Vorsitzender Werkstattrat

Telefon: 0681/93621-148
joergdennerehagmbh.de


Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die von den Mitarbeitern gewählte Interessenvertretung und setzt sich für deren Interessen im Unternehmen ein. Außerdem hat der Betriebsrat verschiedene Mitbestimmungsrechte im betrieblichen Arbeitsalltag. Der Betriebsrat vertritt beispielsweise die Interessen der Mitarbeiter in Bezug auf Themen wie Gehälter, Arbeitszeiten oder Urlaubsplanung.

Rechte und Mitwirkung

Nach dem Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) verfügt der Betriebsrat über verschiedene Rechte und Pflichten:

  • der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Sachverhalte, Ereignisse, Planungen, Vorhaben etc., die in Zusammenhang mit den Mitarbeitern stehen, informieren
  • in bestimmten Fällen kann der Betriebsrat auch mitbestimmen und mitwirken
  • er kann "Rechtswege" beschreiten, wenn es zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu Unstimmigkeiten kommt oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrates missachtet oder verletzt- zum Beispiel bei Einstellungsverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren

 

Aufgaben

Gemäß § 80 BetrVG hat der Betriebsrat folgende Aufgaben:

  1. Überwachungsaufgaben
  2. Gestaltungsaufgaben
  3. Schutzaufgaben
  4. Förderungsaufgaben

Debora Wagner
Betriebsratsvorsitzende

Telefon: 0681/93621 - 105
betriebsratrehagmbh.de

Tim Wagner
stellv. Betriebsratsvorsitzender

Telefon: 0681/93621 - 557
betriebsratrehagmbh.de


Frauenbeauftragte

Die Frauenbeauftragte der reha gmbh beschäftigt sich speziell mit den Anliegen und Interessen der in der WfbM beschäftigten Frauen. Die Aufgaben und ihre Zuständigkeitsgebiete sind in der neuen WMVO §39 a,b + c geregelt.  Sie vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familien und Beschäftigung und Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. Sie hat das Recht an Werkstattratssitzungen ihres Standortes teilzunehmen. Gleiches gilt bei der Teilnahme an den Werkstattversammlungen.