Finanzielle Vorteile

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %

Der Gesetzgeber hat den anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Davon können auch die Kunden der reha gmbh profitieren, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Das wichtige Thema Ausgleichsabgabe

Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, haben nach § 154 Absatz 1 SGB IX mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Behinderung zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Sie beträgt zwischen 125,- € und 320,- €  pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz- je nach Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter.

50 % des auf die Arbeitsleistung der reha gmbh entfallenden Rechnungsbetrages können auf diese Abgabe angerechnet werden.