Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Rahmenbedingungen für alle reha-Leistungen


1. Vertragsabschluss
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.


2. Zahlungsbedingungen

2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. unserem Angebot. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.

2.2 Unsere Rechnungen sind 21 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. In Verzug gerät der Kunde, wenn er nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung zahlt. Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt dies nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, so kommt der Kunde, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt unserer Leistung in Verzug.

2.3 Wir sind berechtigt, bei Dienst- und Werkverträgen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen sowie von uns hergestellte Drucksachen schon vor Postauslieferung zu berechnen.
2.4 Zur Aufrechnung von Gegenforderungen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn und insoweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


3. Lieferung

3.1 Der Liefertermin ergibt sich aus der Bestellung oder aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Gesellschaft.

3.2 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendungen von Katalogen und Materialien), oder von ihm beizustellende Materialien bei der reha gmbh nicht termingerecht eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.

3.3 Besteht ein Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerung auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die die reha gmbh üblicherweise kundenseitig durchführen lässt, haftet die reha gmbh nicht für hieraus entstehende Qualitätsbeanstandung.

3.4 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe sowie unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.


4. Haftung

4.1 Der Kunde kann in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erbracht haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf den Ersatz entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, wie z. B. von Mangelfolgeschäden.

4.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für den Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.


5. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.



6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.



7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Saarbrücken.


B. Spezifische reha-Leistungen

 

(Agenturleistungen, Herstellung von Drucksachen und anderen Werbemitteln, Datenverarbeitung und Adressverwaltung, Postfertigmachen von Warensendungen)


1. Allgemein

1.1 Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Vom Kunden bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.

1.2 Angefallene Reisekosten werden dem Kunden stets in vollem Umfang in Rechnung
gestellt.

1.3 Haftung, Materialbeistellung und Aufforderung zur Rücknahme Vom Kunden zu beschaffende Materialien, wie z. B. Drucksachen etc., sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Sie werden bei uns weder einer Mengen- noch Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten, wie z. B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehranlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5% erforderlich. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Wird wegen mangelnder Verarbeitbarkeit Mehrarbeit erforderlich, können wir angemessene Erschwerniszuschläge in Rechnung stellen. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen, Werbemittel oder sonstiger Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und keine Rechte Dritter, wie z. B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir übernehmen keine Haftung für vom Kunden beigestellte Materialien, wenn sie nicht 4 Wochen nach Ausführung des Auftrags und Aufforderung zu Rücknahme vom Kunden zurückgenommen sind. Eine Haftung für Porti, die bei uns nur durchlaufender Posten sind, wird von uns nicht übernommen.

1.4 Beanstandungen, Gewährleistung
Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Wir leisten für Mängel der Ware Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristeinhaltung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für ihn ohne Interesse.

1.5 Verantwortung und Weisungsbefugnis
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die reha gmbh im Hinblick auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz. Die reha gmbh verarbeitet als Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der speziellen Einzelanweisungen des Auftraggebers.

1.6 Datengeheimnis/Geheimhaltung
Die reha gmbh verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers, das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu wahren. Die reha gmbh wird bei der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich Beschäftigte einsetzen, die gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis und erweitert auf das Bankgeheimnis verpflichtet sind. Die reha gmbh wirkt bei der Auswahl und dem Einsatz ihrer MitarbeiterInnen darauf hin, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Die reha gmbh und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrauensverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln.


2. Marketing und Agenturleistungen

2.1 Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urheberbenutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei uns.

2.2 Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz-, Foto-, und Reproduktionskosten sowie weitere technische Fremdkosten getrennt berechnet und sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reproduktionsvorlage nicht enthalten.

2.3 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle mit den von uns gelieferten Arbeiten (Entwürfe, Texte, Skizzen, Graphiken, Dokumentationen, Programme etc.) zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten vertraglichen Übertragung. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.


3. Herstellung von Drucksachen und anderen Werbemitteln

Urheberrechte
Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an unseren Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen etc. verbleibt bei uns. Druckplatten, Filme und dergleichen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn sie dem Kunden berechnet werden.


4. Datenverarbeitung und Adressverwaltung

4.1 Rechte und Pflichten der reha gmbh als Auftragnehmer Im Rahmen des Vertragsgegenstandes ist die reha gmbh zur Durchführung aller technisch erforderlichen Verarbeitungen und zur Nutzung der Daten berechtigt, soweit die Verarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Hierzu gehören z. B. das Duplizieren von Beständen für die Verlustsicherung, das Anlegen von Log-Files, Zwischendateien und Arbeitsbereichen. Zu einer Löschung von Daten oder einer Vernichtung von Datenträgern ist die reha gmbh nur auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers berechtigt. Werden der reha gmbh Datenträger (Listen, Belege, Karteien), insbesondere magnetische Datenträger (Bänder, Platten, Disketten, CDs, DVDs) überlassen, muss der Kunde hiervon jeweils ein Duplikat anfertigen und bei sich aufbewahren. Unterlässt er dies, so kann er die reha gmbh wegen eines etwaigen Verlustes derartiger Datenträger nicht in Anspruch nehmen.

4.2 Aufbewahrung der Daten/Verpflichtungen nach Vertragsende
Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bewahrt die reha gmbh die Daten für den Auftraggeber auf. Nach Vertragsende verpflichtet sich die reha gmbh, alle ihr mit dem Auftrag übergebenen Unterlagen zurückzugeben bzw. den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen oder entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz aufzubewahren.

4.3 Adressenvermittlung von Dritten
Auf Wunsch vermittelt die reha gmbh dem Auftraggeber Adressenbestände, die im Eigentum eines Dritten stehen. Sie übernimmt dabei keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials sowie die Klassifizierung nach Branchen und Berufen. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber nur gegen den Eigentümer des Adressenmaterials geltend machen.


5. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

5.1 Allgemeines
Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.

5.2 Portovorauszahlung
Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens 3 Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben werden. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Bundespost wegen Gewichtsüberschreitung, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechung mit der Portopauschale verrechnet.

5.3 Verwendung des Restmaterials
Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb 2 Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restemeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial sowie anderer von Kunden gelieferten Gegenständen erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

Kontakt zur reha gmbh

reha gmbh
Dudweilerstraße 72
66111 Saarbrücken
Telefon 0681/93621-0
Telefax 0681/93621-900
info@rehagmbh.de